Informationen zur Antragstellung
Die Beantragung von Transferprojekten ist sowohl im Rahmen der Einzelförderung als auch der koordinierten Programme der DFG möglich und richtet sich im Einzelnen nach den Förderrichtlinien des jeweiligen Förderprogramms.
Ein Schwerpunkt wird auf die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses gelegt, dem im Rahmen von Transferprojekten weitere Karrieremöglichkeiten eröffnet und durch die Erfahrung im Anwendungsbereich eine Weiterqualifikation ermöglicht werden soll.
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich vor einer Antragstellung für eine Beratung mit den Ansprechpartnern in der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Ansprechpersonen
Allgemeine Fragen zur Förderung von Transferprojekten beantwortet:Christiane Mohren, Telefon: + 49 228 885-2019, erkenntnistransfer@dfg.de.
Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster
Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Nachwuchsförderung
Einzelförderung und Koordinierte Programme (fachliche Schwerpunkte)
Chemie und VerfahrenstechnikFormulare und Merkblätter
Kooperationsverträge
- Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen
- Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gemeinnützigen privatrechtlichen Einrichtungen oder Einrichtungen aus dem öffentlichen Bereich (nichtgewerbliche Anwendungspartner)
Für Transferprojekte im Rahmen der Einzelförderung beachten Sie bitte folgende Informationen:
Für Transferprojekte im Rahmen von Sonderforschungsbereichen beachten Sie bitte folgende Informationen: