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Informationen für behinderte und chronisch kranke Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in DFG-Projekten

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können in allen Verfahren der DFG Anträge stellen, hierbei gelten die in den jeweiligen Programminformationen genannten allgemeinen Antragsvoraussetzungen. Die DFG bemüht sich, die besondere Situation solcher Antragstellender angemessen zu berücksichtigen. Die Details sind nachfolgend dargestellt. Anträge von behinderten oder chronisch kranken Menschen unterliegen grundsätzlich den allgemeinen Kriterien für formelle Antragsberechtigung, sowie für die Begutachtung und Bewertung. Allerdings kann bei der Gesamtbewertung eines Antrags in Bezug auf die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen eine Behinderung oder chronische Erkrankung angemessen Berücksichtigung finden (beispielsweise bei der Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges und der Publikationsleistung).

Soweit erforderlich, bietet die DFG auch Beratung für behinderte oder chronisch kranke Menschen in Bezug auf Besonderheiten bei der Antragstellung an. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit den unter "Kontaktinformationen" genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Verbindung wenn Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation weitere Fragen zur Antragstellung haben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in von der DFG finanzierten Projekten werden in der Regel durch die Forschungseinrichtung mittels eines Arbeitsvertrages angestellt. Selbstverständlich steht es jeder Forschungseinrichtung frei, von der DFG finanzierte Personalstellen auch mit behinderten oder chronisch kranken Personen zu besetzen. Soweit durch die Einstellung von behinderten Menschen projektspezifische, zusätzliche Kosten anfallen, die nicht anderweitig (beispielsweise durch die Integrationsämter) erstattungsfähig sind, können im Wege einer Umdisposition (vergleiche Verwendungsrichtlinien des betroffenen Programms), gegebenenfalls auch im Wege eines Zusatzantrags die hierdurch notwendigen Mehrkosten bereit gestellt werden.

Sonderprogramme ausschließlich für Behinderte oder chronisch kranke Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bietet die DFG nicht an.

Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 15.12.2009Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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