Behinderte und chronisch kranke Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Förderverfahren der DFG
Alle Förderverfahren der DFG stehen auch behinderten und chronisch kranken Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen. Soweit es notwendig und im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DFG möglich ist, wird die besondere Situation dieses Personenkreis bei der Antragstellung und Projektdurchführung angemessen berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können in allen Verfahren der DFG Anträge stellen, hierbei gelten die in den jeweiligen Programminformationen genannten allgemeinen Antragsvoraussetzungen. Die DFG bemüht sich, die besondere Situation solcher Antragstellender angemessen zu berücksichtigen.
Um die wissenschaftlichen Leistungen eines Individuums angemessen zu beurteilen, müssen auch dessen individuelle Lebensumstände Beachtung finden. Chancengleichheit bedeutet hier, unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen angemessen zu berücksichtigen.
Hier finden Sie zu verschiedenen Themenbereichen der Chancengleichheit behinderter und chronisch kranker Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die richtigen Kontaktpersonen in der DFG-Geschäftsstelle.