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Koordinierte Programme

Bei der DFG gibt es zwei verschiedene Arten von Koordinierten Programmen. Zum einen gibt es koordinierte Programme, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Antragstellende sein können, zum anderen koordinierte Programme, in denen die Antragstellung durch wissenschaftliche Einrichtungen erfolgen muss.

Koordinierte Programme mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Antragstellenden

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern können in folgenden koordinierten Programmen Sachbeihilfen beantragen: Schwerpunktprogramme, Forschergruppen und Klinischen Forschergruppen.

Hier gelten alle für Sachbeihilfen in der Einzelförderung beschriebenen individuellen Chancengleichheitsmaßnahmen

Weitere programmspezifische Chancengleichheitsmaßnahmen für

Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:


Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:


Koordinierte Programme mit wissenschaftlichen Einrichtungen als Antragstellenden

Koordinierte Programme der DFG mit wissenschaftlichen Einrichtungen als Antragstellenden sind Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Sonderforschungsbereiche, DFG-Forschungszentren und Exzellenzcluster.

In allen Koordinierten Programmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen als Antragstellenden gelten die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:

Weitere programmspezifische Chancengleichheitsmaßnahmen für

Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:


Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:

Aus den für Graduiertenschulen bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.


Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:

Aus den für Graduiertenschulen bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.


Aus den für DFG-Forschungszentren bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.


Aus den für Exzellenzcluster bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 30.01.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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