Strukturelle und individuelle Chancengleichheitsmaßnahmen in den Förderverfahren der DFG
Medizinische Untersuchung an der Universität Bonn
Die DFG verfügt über ein umfassendes Instrumentarium von Chancengleichheitsmaßnahmen, die auf die jeweiligen Förderverfahren abgestimmt sind. Dabei gibt es grundsätzlich die folgenden zwei Ansätze für die Gestaltung von Maßnahmen in den Förderverfahren der DFG:
Strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit der Geschlechter in der Wissenschaft wie beispielsweise
- Abschaffung aller absoluten Altersgrenzen in den Förderverfahren der DFG
- Bereitstellung von pauschalen Mitteln für Chancengleichheitsmaßnahmen in koordinierten Verfahren
- Prüfung von Gleichstellungskonzepten der antragstellenden wissenschaftlichen Einrichtungen bei der Begutachtung in koordinierten Förderverfahren
Die DFG empfiehlt weiterhin Hochschulen mit einer großen Zahl von DFG-geförderten Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen, ein adäquates Kinderbetreuungsangebot bereitzustellen.
Darüber hinaus bemüht sich die DFG um stetige Weiterentwicklung der Modelle zur Förderung von Chancengleichheit, so beispielsweise im Rahmen eines Symposiums zur Situation der sogenannten Doppelkarrierepaare (Dual Career Couples) oder im Rahmen eines Emmy-Noether-Jahrestreffens mit dem Schwerpunktthema Chancengleichheit.
Weiterhin hat die DFG zahlreiche individuelle Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere geschaffen. Dies sind beispielsweise
- Anrechnung von Mutterschutz- und Elternzeit auf Antragsfristen, die auf einen bestimmten Punkt im Verlauf einer wissenschaftlichen Karriere Bezug nehmen (beispielsweise Promotion)
- Berücksichtigung individueller Lebensumstände (beispielsweise verminderte Publikationsleistung wegen Mutterschutz und Elternzeit) bei der Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung
- Projektunterstützungsmöglichkeiten bei familienbedingten Ausfällen in Projekten, insbesondere wegen Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit
Aufgrund der individuell sehr verschiedenen Rahmenbedingungen von Forschungsprojekten gibt es in solchen Fällen keine Standardlösungen. Vielmehr können je nach
- dem Stand des Projektes (gerade begonnen/mittendrin/fast fertig)
- dem betroffenen Fach (beispielsweise gibt es in der Biologie und Medizin oft schwangerschaftsbedingte Tätigkeitsverbote in Laboren)
- der Planung des Projektablaufs und der Möglichkeit von Änderungen des Ablaufs
verschiedene Maßnahmen sinnvoll sein. Beispiele für solche Maßnahmen, die bei Bedarf auch teilweise miteinander kombiniert werden können, sind: Bereitstellung von Mitteln für zusätzliches Personal, Laufzeitverlängerung, Projektunterbrechung, Zustimmung zu Teilzeittätigkeit, Übertragung eines Projektes. Um die für das jeweilige Projekt optimale Lösung zu entwickeln, wird der Projektleitung empfohlen, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
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