FAQ: Sonderforschungsbereiche
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und Antragsbearbeitung und zur Mittelbewirtschaftung in den Sonderforschungsbereichen.
Zur Antragstellung und Antragsbearbeitung
Allein antragsberechtigt sind wissenschaftliche Hochschulen. Andere Forschungseinrichtungen können mit Zustimmung der antragstellenden Hochschulen in den Antrag einbezogen werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Landesressorts.
Ein SFB-Antrag wird von einer Gruppe ehrenamtlich tätiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begutachtet, die als Fachleute auf den Gebieten der am SFB beteiligten Forschungsvorhaben auf Einladung der DFG an der Begutachtung vor Ort teilnehmen.
Die Entscheidung über die Einrichtung bzw. Weiterförderung eines SFB trifft der Bewilligungsausschuss der DFG für die Sonderforschungsbereiche auf der Basis der Empfehlung der Prüfungsgruppe. Diese Empfehlung wird dem Bewilligungsausschuss von Ausschussmitgliedern, die an der Begutachtung vor Ort als Berichterstatterin bzw. Berichterstatter teilgenommen haben, übermittelt. siehe Bewilligungsausschuss der DFG für die Sonderforschungsbereiche.
Ziel der Beratung ist es, der SFB-Initiative die Einschätzung zu erleichtern, ob das Konzept im Urteil außenstehender Fachkolleginnen und -kollegen eine geeignete Grundlage für einen SFB darstellt. Gleichzeitig dient das Ergebnis des Beratungsgesprächs dem SFB-Senatsausschuss als Grundlage für seine vergleichende Diskussion aller im jeweiligen Zeitraum beratenen Konzepte. Mit dem Ziel, nur wirklich aussichtsreiche Konzepte zur Antragstellung aufzufordern, spricht der Senatsausschuss zu jedem Konzept eine Empfehlung aus. Der selektive Effekt dieser Empfehlungen ist hoch.
Die DFG berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen SFB einrichten wollen, und führt zu diesem Zweck Beratungsgespräche durch. Der Beratung liegt ein von den Initiatorinnen und Initiatoren gemeinsam vorzulegendes Konzept zugrunde. Kommt es am Ende der Beratungsphase zur Entscheidung für die Antragstellung, legt die Hochschule der DFG einen ausgearbeiteten Finanzierungsantrag vor. Spezielle Antragstermine gibt es nicht. (siehe DFG-Vordrucke zur Beratung)
Teilprojektleiter und Teilprojektleiterinnen müssen in der Regel promoviert sein; die Finanzierung ihrer Stellen während der beantragten Förderperiode muss gewährleistet sein und kann nicht mit dem SFB eingeworben werden. Mit dem Modul „Eigene Stelle“ bei der DFG eingeworbene Mittel sind in der Regel keine hinreichende Grundlage für eine Teilprojektleiterschaft in einem SFB.
Es gibt keine prinzipielle Beschränkung in der Höhe der beantragten Mittel, sehr wohl aber in der Art. Die Höhe der Mittel für den SFB insgesamt richtet sich nach den Anforderungen der beteiligten Teilprojekte. Die Notwendigkeit der beantragten Mittel muss durch das Forschungsvorhaben begründet sein.
Es gibt keinen definitiven Termin. Erst nach dem Eingang des Konzepts in der Geschäftsstelle werden die Teilnehmer und der Termin des Beratungsgespräches festgelegt. Die Geschäftsstelle benötigt 15 Exemplare eines Konzepts (siehe auch im Merkblatt 60.003 "Beratungsphase im Programm Sonderforschungsbereiche").
Bis spätestens 8 Wochen vor dem Begutachtungstermin, soweit nicht eine andere Frist mit der Geschäftsstelle vereinbart wurde. Die Geschäftsstelle benötigt 25 Exemplare des Finanzierungsantrags sowie der Forschungsprofile. Zusätzlich werden der Antrag, die Forschungsprofile sowie weitere Dateien auf gesonderten CDs benötigt. Eine ausführliche Darstellung aller erforderlichen Anlagen ist dem Merkblatt 60.011 "Antragstellung im Programm Sonderforschungsebereiche" zu entnehmen. Zwei weitere Antragsexemplare sind vom SFB dem Landeministerium zu übersenden sowie weitere Exemplare als Reserve bereitzuhalten. Darüber hinaus sollte jeder Wissenschaftlerin bzw. jedem Wissenschaftler des SFB rechtzeitig vor der Begutachtung ein Exemplar zur Verfügung stehen.
Nein. Allerdings kann ein gründlich überarbeitetes neues Konzept vorgelegt werden, wenn die Mehrzahl der vorgesehenen Teilprojektleitenden oder Teilprojekte neu sind, oder die Projektstruktur signifikant verändert ist (Beispiel: maßgebliche Beteiligung neuer Fachgebiete, klassischer Sonderforschungsbereich statt SFB/Transregio), oder so viel Zeit vergangen ist, dass sich Stand der Forschung, Vorarbeiten und Forschungsprogramm ohnehin stark verändert haben (Richtlinie: zwei Jahre).
Zum Förderprogramm
Ein Sonderforschungsbereich ist eine langfristige, auf die Dauer von bis zu 12 Jahren angelegte Forschungseinrichtung einer Hochschule, in der Wissenschaftler im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme zusammenarbeiten.
Sonderforschungsbereiche ermöglichen die Bearbeitung umfassender Forschungsvorhaben durch Konzentration der vorhandenen Kräfte einer Hochschule, SFB/Transregio sind demgegenüber durch mehrere, in der Regel zwei bis drei Standorte gekennzeichnet.
SFB wie SFB/Transregio sind durch einen modularen Aufbau gekennzeichnet. Sie gliedern sich in der Regel in eine Reihe von Teilprojekten. In den meisten SFB bzw. SFB/Transregio werden thematisch besonders eng zusammenhängende Teilprojekte wiederum in zwei bis drei Projektbereichen zusammengeführt.
Im Rahmen eines "klassischen" wissenschaftlichen Teilprojekts wird unter der Leitung einer oder mehrerer Personen ein bestimmtes, für den SFB relevantes wissenschaftliches Thema bearbeitet. Auf der Grundlage der vorhandenen Grundausstattung finanziert die DFG projektspezifisches Personal, Sachausgaben und Investitionen.
Service-Teilprojekte dienen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit in vielen anderen Vorhaben des SFB. Sie verfolgen weniger stark eine eigenständige wissenschaftliche Fragestellung, sondern stellen primär zentrale Methoden oder Verfahren für andere Gruppen im SFB zur Verfügung.
Ein Teilprojekt Informationsinfrastruktur dient der Aufbereitung und Sicherung großer Datenbestände eines SFB. Um die Nachhaltigkeit von Datenbeständen zu sichern, sollte an diesem Vorhaben neben Beteiligten aus dem SFB auch das Rechenzentrum der Hochschule, die Universitätsbibliothek oder ein anderer geeigneter Partner beteiligt werden.
Die in einem SFB tätigen Doktorandinnen und Doktoranden sollen in eine strukturierte Promotionsförderung eingebunden sein. Sofern am Ort des SFB noch keine geeigneten und fachlich passenden Programme (Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen oder sonstige einschlägige Maßnahme der Hochschule) vorhanden sind, wird erwartet, dass ein Integriertes Graduiertenkolleg diese Aufgabe übernimmt. Für diesen Zweck können im SFB eigens Mittel beantragt werden.
Im Rahmen eines Teilprojekts Öffentlichkeitsarbeit können Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen die Ergebnisse des Sonderforschungsbereichs Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft nahegebracht werden. Die Maßnahmen müssen von den Beteiligten des Sonderforschungsbereichs initiiert sein und sich klar auf die Arbeiten im Verbund beziehen.
Im Rahmen eines Transferprojekts in einem SFB können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem SFB mit einem Kooperationspartner zusammenarbeiten und so Resultate der Grundlagenforschung in eine Anwendung überführen bzw. unter Praxisbedingungen prüfen.
Tagungen und Kongresse eines SFB, kürzere und längere Aufenthalte von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder auch eine Gastprofessur des SFB, Forschungssemester zur Freistellung von Projektleitern von der Lehre und viele andere zentral organisierte Aufgaben lassen einen SFB in der internationalen Forschungslandschaft sichtbar werden. Mittel für solche Zwecke werden in einem zentralen Verwaltungsprojekt beantragt.
Die Mittel zur Förderung der Sonderforschungsbereiche erhält die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu 58 Prozent vom Bund (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) und zu 42 Prozent von allen Ländern gemeinsam. Die antragstellende Hochschule und die beteiligten Forschungseinrichtungen stellen außerdem für den einzelnen SFB eine personelle und materielle Grundausstattung zur Verfügung. Zur Höhe der SFB-Mittel siehe Zahlen & Fakten, zu den DFG-Mitteln überhaupt siehe Finanzierung, Mittelverwendung.
Im DFG-Jahresbericht (Kapitel "Programme und Projekte") werden alle laufenden Sonderforschungsbereiche vorgestellt. Sie erhalten dort Informationen über den Sprecher, die Mitglieder, Förderungssummen, Forschungsprogramm und Teilprojekttitel. Im Verzeichnis aller derzeit geförderten Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregio finden Sie Hinweise (links) zu den Internetseiten einzelner Sonderforschungsbereiche.
Die im Internet veröffentlichten Listen verzeichnen alle derzeit geförderten Sonderforschungsbereiche. Wenn Sie einen bestimmten Sonderforschungsbereich nicht finden, ist dessen Förderung bereits ausgelaufen. Möglich ist auch, dass es sich bei dem gesuchten Projekt um ein Schwerpunktprogramm (SPP) oder eine Forschergruppe (FOR) handelt (siehe die Verzeichnisse von SPP und FOR).
Zur Mittelbewirtschaftung
Spätestens bis zum 31. März.
Nein, da die Geräte mit der Beschaffung in das Eigentum des Landes oder der Hochschule übergehen. Im Falle von Laserersatzbeschaffungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Es gibt keine Vertragsmuster, die Vorgaben sind den Verwendungsrichtlinien (DFG-Vordruck 5.01) zu entnehmen. Was dort nicht festgelegt ist, bleibt der Hochschule überlassen.
Wenn die landesrechtlichen Bestimmungen eine solche Verwendung zulassen, können entsprechende Ausgaben als Projektmittel abgerechnet werden.
Nur, wenn die Verpflichtungen noch im letzten Förderungsjahr eingegangen wurden. Eine (erneute) Bewilligung für das Jahr nach der Beendigung des Sonderforschungsbereichs ist nicht möglich.
In der Regel nicht. Liegt eine Begründung aus dem Forschungsvorhaben heraus vor, können im Ausnahmefall eingesparte Mittel erneut bewilligt werden, allerdings nur für denselben Zweck (d.h. die Umdisposition erneut bewilligter Mittel ist nicht möglich).
Nur soweit es sich um noch im letzten Jahr eingegangene Verpflichtungen handelt.
In Sonderforschungsbereichen besteht für die wissenschaftlich Mitarbeitenden die Möglichkeit der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation (Vorbereitung auf die Promotion). Wird neben der Tätigkeit im Projekt diese Möglichkeit wahrgenommen, so erfolgt zumindest eine Bezahlung nach TV-L E 13 (50%) oder als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschlussprüfung. Sofern es der nationale und internationale Wettbewerb um qualifiziertes wissenschaftliches Personal innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erforderlich macht, können Mittel für Stellen mit bis zu 100% der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden.
Nein, die Mittel müssen durch Einsparung an anderer Stelle erwirtschaftet werden.
Ja, sofern die Mittel an anderer Stelle eingespart werden. Zusätzliche Mittel werden nicht bewilligt.
Bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres.
Wenn eine Mischfinanzierung aus Mitteln der Grund- und der Ergänzungsausstattung durchgeführt werden soll und wenn ein Gerät aus Komponenten mehrerer Hersteller besteht. Alle Anträge auf Freigabe von Mitten zur Selbstbeschaffung sind zusammen mit dem Beschaffungsantragsformular (DFG-Vordruck 21.04) schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Die Selbstbeschaffung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsstelle.
Nein, die Mittel müssen an anderer Stelle eingespart werden.