Fragen nach der Bewilligung/während der Laufzeit eines Graduiertenkollegs (GRK) / Internationalen Graduiertenkollegs (IGK)
Sie können Ausschreibungen zu Stellen in DFG-geförderten Projekten, also auch Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen, über die DFG-Website veröffentlichen (unter dem Link "Stellenausschreibungen" auf der DFG-Website ganz unten rechts finden Sie alle Informationen. Bitte beachten Sie die Hinweise im grauen Kasten in der rechten Marginalspalte der Seite "Ausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben").
Darüber hinaus können Sie sie im "Stipendiatenforum" annoncieren.
Auch die Kooperationsstelle EU der deutschen Wissenschaftsorganisationen (KOWI) informiert über Stellenausschreibungen an deutschen Forschungseinrichtungen:
Hinweisen möchten wir Sie auch noch auf das europäische Mobilitätsportal, in dem Sie sowohl Ihre Stellenausschreibungen veröffentlichen als auch die CVs von Bewerber/inne/n einsehen können.
Für die Auswahl und Aufnahme von Doktorandinnen und Doktoranden ist das GRK zuständig. Fragen zu Aufenthalts- und Visa-Bestimmungen etc. sollten Sie frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt Ihrer Universität besprechen. Viele Universitäten haben heute schon Welcome Centre oder entsprechende Einrichtungen für Wissenschaftler/innen, die neu sind in Deutschland, um ihnen die Integration/das Einleben zu erleichtern. Hilfreiche Tipps finden Sie möglicherweise auch im Mobility Portal.
Graduiertenkollegs zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Promovierenden hervorragende Promotionsbedingungen und eine intensive Betreuung gewährleisten. Nichtsdestoweniger ist es auch im Rahmen von GRKs sinnvoll, die Aufgaben und Pflichten beider Seiten, der Betreuenden und der Betreuten, sowie die Grundsätze der Betreuung und sonstige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten.
Unten finden Sie einen Link zu Empfehlungen, welche Punkte in einer Betreuungsvereinbarung sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten.
Sie sollten bei der Beantragung möglichst alle Mittel beantragen, die für Ihr GRK notwendig sind. Nachanträge sind nur in folgenden Situationen möglich:
- Erstens, um Kosten zu begleichen, die durch Schwangerschaften entstehen.
- Zweites, wenn ein Postdoc-Stipendium beantragt und bewilligt wurde, aber für ein Stipendium keine geeignete/n Kandidat/inn/en zu finden sind und daher eine Aufstockung erfolgen soll.
(Bitte nehmen Sie in beiden Fällen Kontakt mit der für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle auf.)
Außerdem ist ein Nachantrag möglich, wenn Maßnahmen zur weiteren Internationalisierung in erheblichem Umfang ergriffen werden sollen.
Zusatzanträge für Forschungsfreisemester und zur kostenrelevanten Erweiterung des Antragstellerkreises können bis zum 31.12.2011 aus kostentechnischen Gründen nicht entgegengenommen und bewilligt werden.
Grundsätzlich ist vor der Stellung eines Zusatzantrags zu prüfen, ob die bereits bewilligten Mittel hierfür umgewidmet werden können.
Wenn ein/e weitere/r Hochschullehrer/in in die Antragstellergruppe aufgenommen werden soll, ohne dass weitere Mittel beantragt werden (etwa, um ein ausscheidendes Mitglied zu ersetzen), dann informieren Sie bitte die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson (beachten Sie dazu bitte den u.a. Link).
Zusatzanträge für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sind prinzipiell im Programm zugelassen, können zurzeit jedoch aus finanztechnischen Gründen bis zum 31.12.2013 nicht entgegengenommen und bewilligt werden. Eine nicht finanzrelevante Neuaufnahme weiterer Antragsteller/-innen ist hingegen wie oben beschrieben weiterhin möglich.
Stipendiatinnen und Stipendiaten können eine Verlängerung des maximalen Förderzeitraums um bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben und mindestens ein Kind noch unter 12 Jahren (12. Geburtstag) alt ist. Dies gilt auch, wenn das erste Kind während der Laufzeit des Stipendiums geboren wird.
Alternativ zur Verlängerung des Stipendiums besteht die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Verlängerungsmonate in Mittel zur Finanzierung nachgewiesener Kinderbetreuungskosten umzuwandeln ("Geld-statt-Zeit"). Hierfür stehen pro Monat maximal die jeweiligen Stipendiengrundbeträge zur Verfügung, nicht die Sachkostenzuschüsse, Kinderzulagen und ggf. Auslandszuschläge. Dieses Angebot soll die Stipendiatinnen und Stipendiaten motivieren, ihre Promotionen bzw. ihre Projekte möglichst zügig voranzutreiben. Diese "Geld-statt-Zeit"-Variante bietet sich besonders auch für die Stipendien mit kürzeren Laufzeiten an, z.B. für die Qualifizierungsstipendien.
Um eine Verlängerung bzw. die „Geld-statt-Zeit“-Option in Anspruch zu nehmen, teilen Sie uns bitte schriftlich, aber formlos mit, zu welchem Zeitpunkt Sie Mittel in welcher Höhe (normales oder erhöhtes Stipendium?) beantragen.
Für Promovierende, die durch Stellen finanziert werden, gelten die tariflich festgelegten Regelungen und Leistungen.
Eine Reduktion aus anderen als familiären Gründen ist nicht vorgesehen. Ein Stipendium oder eine Stelle in einem GRK kann aber unterbrochen werden, wenn zum Beispiel ein Auslandsaufenthalt durchgeführt wird, der aus einer anderen Quelle finanziert wird. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die für Ihr -> Bundesland zuständige Ansprechperson.
Sollte eine Vertretung notwendig sein, z.B. wenn die werdende Mutter mit fruchtschädigenden Stoffen forscht/Umgang hat und die Arbeit nicht fortführen darf, können die zur Vertretung erforderlichen Mittel in der Regel aus den bereits von der DFG bewilligten Mittel finanziert werden. Es werden im Bedarfsfall aber auch zusätzliche Mittel bereitgestellt.