Programmpauschalen
Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus. Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf. Die entsprechenden Vordrucke zum Mittelabruf finden Sie weiter unten.
Die Mittel hierfür, in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt 703,5 Mio Euro, trägt der Bund als Sonderzuwendung an die DFG. Die Fortführung dieser Förderung über das Jahr 2010 hinaus haben Bund und Länder vorbehaltlich eines bis zum 31. Oktober 2009 vorzulegenden Erfahrungsberichts vereinbart.