Programmpauschalen
Der von Bund und Ländern beschlossene Hochschulpakt 2020 ermöglicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – zunächst bis zum 31.12.2015 -die Zahlung von Programmpauschalen für bewilligte Projekte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an wird für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs ein pauschaler Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben gewährt (Programmpauschale). Ab dem 1. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung bis auf wenige Ausnahmen.
Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus. Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf. Die entsprechenden Vordrucke zum Mittelabruf finden Sie weiter unten.
Die Finanzierung der Programmpauschalen übernimmt der Bund zu hundert Prozent.