Haut und Allergie
Aufgaben der Arbeitsgruppe
Die Bewertung der sensibilisierenden Wirkung eines Arbeitsstoffes erfolgt durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Haut und Allergie", die 1986 initiiert wurde. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Arbeitsmedizinern, Dermatologen, Pulmologen und Toxikologen zusammen.
Von der Arbeitsgruppe "Haut und Allergie" werden sowohl die in der Arbeitsgruppe "Aufstellung von MAK-Werten" diskutierten Arbeitsstoffe hinsichtlich der sensibilisierenden Wirkung (=S-Markierung) bewertet als auch eigenständige Begründungen zu Vertretern größerer Stoffgruppen (zum Beispiel Hölzer, Acrylate und Methacrylate, industriell verwendete Enzyme oder auch Sesquiterpenlactone) oder zu einzelnen allergologisch relevanten Stoffen erarbeitet. Bis zum Jahr 2005 wurde von der Arbeitsgruppe "Haut und Allergie" für mehr als 200 Stoffe eine Markierung mit "Sa" (Gefahr der Sensibilisierung der Atemwege) oder "Sh" (Gefahr der Sensibilisierung der Haut) vorgeschlagen. Um die Praxis der Markierung in der MAK- und BAT-Werte-Liste rational begründet, in sich konsistent, nachvollziehbar und auch für Außenstehende transparent zu machen, wurden von der Arbeitsgruppe "Haut und Allergie" erweiterte Kriterien erarbeitet, die auch international diskutiert wurden und seit 2003 in Abschnitt IV der
integriert sind. Sie haben den Charakter von Leitlinien, an denen sich die Bewertung der Datenlage in nachvollziehbarer Weise orientieren soll, von deren strikter Anwendung in besonderen Fällen aber auch abgewichen werden kann. In diesen Kriterien wird unterschieden zwischen den verschiedenen Graden der Evidenz, die die Aussage, eine Substanz sei sensibilisierend, stützen und dem Algorithmus, der zur Markierung eines sensibilisierenden Stoffes führt. Dieser Algorithmus berücksichtigt außer der Evidenz für eine sensibilisierenden Wirkung, soweit möglich, auch das anzunehmende Ausmaß der Exposition gegen die betreffende Substanz.
Eine fehlende "S"-Markierung in der MAK- und BAT-Werte-Liste bedeutet daher nicht notwendigerweise, dass der entsprechende Stoff nicht sensibilisierend ist, sondern kann auch Ausdruck dessen sein, dass der Stoff angesichts der weiten Verbreitung oder unter Arbeitsplatzbedingungen aus allergologischer Sicht nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Diese Dichotomisierung des Phänomens bzw. der Entscheidung ist ein Zugeständnis an die Umsetzbarkeit der Aufnahme eines Warnhinweises in die MAK- und BAT-Werte-Liste und, vor allem, an die praktische Umsetzung des Warnhinweises in konkrete Konsequenzen für die Prävention.
Ansprechperson
Leiter der Arbeitsgruppe:
Prof. Dr. med. Axel Schnuch
IVDK-Zentrale Institut an der Universität Göttingen
Hautklinik
Von-Siebold-Straße 3
37075 Göttingen
E-Mail: aschnuch@med.uni-goettingen.de