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Festlegung von Grenzwerten für Stäube

Aufgaben der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe "Festlegung von Grenzwerten für Stäube" hat die Aufgabe, Grenzwerte für Stäube und staubförmige Gefahrstoffe am Arbeitsplatz abzuleiten.Staubbelastungen am Arbeitsplatz betreffen in Deutschland eine sehr große Zahl (Schätzungen gehen von etwa 6 Millionen aus) von Arbeitnehmern. Deshalb ist die Kontrolle der Staubexposition nicht nur für die Gesundheit der einzelnen Beschäftigten wichtig, sondern auch ein volkswirtschaftlich relevantes Anliegen.

Die Arbeitsgruppe "Festlegung von Grenzwerten für Stäube" wurde 1969 eingerichtet und hat seither zahlreiche staubförmige Arbeitsstoffe auf ihr gesundheitsschädigendes Potenzial untersucht und Grenzwerte sowie Einstufungen in Kanzerogenitätskategorien vorgeschlagen.

Einer der ersten durch die Arbeitsgruppe bearbeiteten Arbeitsstoffe war Chrysotilasbest, für den 1973 zunächst ein technischer Richtwert (TRK-Wert) vorgeschlagen wurde. Danach wurde die Einstufung auf andere Asbestminerale ausgeweitet, bis schließlich 1993 in Deutschland das Verbot der Verwendung von Asbest in Kraft trat. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur Einstufung von Quarz und Steinkohlengrubenstaub haben dazu beigetragen, dass die Zahl der neu als Berufskrankheit gemeldeten Silikosefälle stark zurückgegangen ist. Im Gegensatz hierzu ist ein Rückgang asbestbedingter Berufskrankheiten aufgrund der sehr langen Latenzzeiten bislang nur für die Asbestose im Ansatz zu beobachten, während die Zahl der Lungenkrebs- und Mesotheliomerkrankungen noch ansteigt.

Ein weiterer Meilenstein war die Einführung des allgemeinen Staubgrenzwertes im Jahre 1983. Dieser ist in jeweils einen Grenzwert für die alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion) und für die einatembare Staubfraktion (E-Fraktion) untergliedert. Da der allgemeine Staubgrenzwert für alle nicht anderweitig regulierten unlöslichen Stäube sowie für Mischstäube gilt, ergänzt er die MAK-Werte für die chemisch definierten Teilkomponenten der Stäube. Hierdurch wird eine wirksame Prävention gegen die chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) und andere nicht stoffspezifische gesundheitsschädliche Wirkungen der Staubexposition erzielt.

Die Prävention der Erkrankungen durch Stäube ist auch in Zukunft die wesentliche Herausforderung für die Arbeitsgruppe. Hierzu gehört u.a. die Bewertung einer stetig wachsenden Zahl unterschiedlich zusammengesetzter Fasern/Stäube für spezielle Anwendungsgebiete. Neben klassischen Erkrankungen der Atmungsorgane wie Fibrosen und Bronchitis ist das krebserzeugende Potenzial staubförmiger Arbeitsstoffe von Bedeutung. Beruflich verursachte Krebserkrankungen sind zum überwiegenden Teil Lungenkrebserkrankungen. Daher wird in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, insbesondere dem Ausschuss für Gefahrstoffe, überprüft, inwiefern die Inkorporation von Gefahrstoffen als Staub charakteristische Aspekte der genotoxischen, reproduktionstoxischen und krebserzeugenden Wirkung beinhaltet.

Neben den Mitgliedern der Senatskommission werden für einzelne Stoffbearbeitungen weitere ausgewiesene Experten verschiedener Fachrichtungen als Sachverständige für die Bearbeitung hinzugezogen. Dadurch umfasst die Gruppe insgesamt etwa 20 Experten diverser Fachgebiete wie Arbeitsmedizin, Toxikologie, Epidemiologie, Pathologie, Naturwissenschaften, die in verschiedenen Instituten, Forschungseinrichtungen und Behörden tätig sind. Es findet eine enge wechselseitige Zusammenarbeit mit den anderen Arbeitsgruppen der Kommission statt.

Ansprechperson

Leiter der Arbeitsgruppe:
Prof. Dr. med. Ernst Hallier
Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Georg-August-Universität Göttingen
Waldweg 37
37073 Göttingen
Tel.: 0551/39-4950
Fax: 0551/39-6184e

Zusatzinformationen

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