Aufstellung von MAK-Werten
Aufgaben der Arbeitsgruppe
Aufgabe dieser größten Arbeitsgruppe der Kommission ist die Ableitung von MAK-Werten für Arbeitsstoffe auf Basis toxikologischer, arbeitsmedizinischer bzw. arbeitshygienischer Erfahrungen beim Umgang mit diesen Stoffen. Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich 8-stündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.
Maßgebend für die Ableitung des MAK-Wertes sind wissenschaftlich fundierte Kriterien des Gesundheitsschutzes, nicht die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Realisation in der Praxis. Die übliche Vorgehensweise und die allgemeinen Prinzipien für die Ableitung von MAK-Werten sind seit 2001 im
dargestellt.
MAK-Werte werden als 8-Stunden-Mittelwerte konzipiert und angewendet. Die aktuellen Konzentrationen der Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz weisen jedoch häufig erhebliche Schwankungen auf. Die Abweichung vom Mittelwert nach oben bedarf der Begrenzung, um lokale Reizungen, unangemessene Belästigungen und adverse systemische Effekte zu verhindern. Daher werden für die einzelnen Stoffe stoffspezifische Überschreitungsfaktoren (Verhältnis von kurzzeitig erlaubter Konzentrationsspitze zum MAK-Wert) festgelegt. Weitere Informationen sind dem
der MAK- und BAT-Werte-Liste zu entnehmen.
Die Stoffe werden auch hinsichtlich ihrer kanzerogenen Wirkung, der Gefährdung der Schwangerschaft, der keimzellmutagenen Wirkung und des Beitrags zur systemischen Toxizität nach Hautresorption beurteilt und entsprechend eingestuft bzw. markiert. Beschreibungen der Vorgehensweise der Kommission bei der Bewertung dieser Endpunkte finden sich in den entsprechenden Abschnitten der
Der MAK-Wert und die Bewertung der verschiedenen Endpunkte wie physikalisch-chemische Eigenschaften, Toxizität nach ein- und mehrmaliger Exposition, Haut- oder Schleimhautreizung, Sensibilisierung, Hautresorption, krebserzeugende, reproduktionstoxische und keimzellmutagene Wirkung werden ausführlich und nachvollziehbar unter Berücksichtigung aller wissenschaftlicher Daten an Mensch und Tier in wissenschaftlichen Begründungen dargestellt und werden in der Reihe "Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten" veröffentlicht [Wiley-VCH]. Die Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller verfügbaren toxikologischen Informationen zu einem Stoff erlaubt differenziertere und vielfältigere Möglichkeiten einer Bewertung als die Orientierung an stringent ausformulierten Regeln.
Seit 1972 wurden über 800 Stoffe bewertet und die Begründungssammlung mit 41 Ergänzungslieferungen erweitert.
Ansprechpersonen
Leitung der Arbeitsgruppe:
Professor Dr. Andrea Hartwig
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Institut für angewandte Biowissenschaften
Abteilungen für Lebensmittelchemie und Lebensmitteltoxikologie
Adenauerring 20
76131 Karlsruhe
Prof. Dr. med. Hans Drexler
Universität Erlangen-Nürnberg
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Schillerstraße 25-29
www.arbeitsmedizin.uni-erlangen.de