Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt

Die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt arbeitet als unabhängiges interdisziplinäres Expertenforum und bereitet kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und politischen Bedeutung auf. Zudem berät die Kommission die Gremien der DFG, die Politik und die Gesellschaft in Bezug auf kontrovers diskutierte Themen der biologischen Vielfalt und erarbeitet im Auftrag der DFG Positionspapiere.

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat die Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt zum 1. Januar 2018 eingerichtet. Die Senatskommission hat eine Arbeitsgruppe zum Themenbereich Access and Benefit Sharing (AG ABS).

Aktuelles

Empfehlungen zur Hinterlegung biologischen Belegmaterials in wissenschaftlichen Sammlungen - eine gemeinsame Veröffentlichung der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt (SKBV) und der Senatskommission für Erdsystemforschung (SKE) 

Stellungnahme zu einer Aufforderung des CBD Sekretariats für die weiteren Verhandlungen zur Umsetzung der Entscheidungen zu den Digitalen Sequenzinformationen, 2023

Statement zur aktuellen Fassung vom 26.08.2022 des Textes für das neue Abkommen zur Hohen See „Biological diversity of areas Beyond National Jurisdiction (BBNJ)“

Stellungnahme zum Dokument CBD/WG2020/3/L.2_Vorbereitung des Globalen Post-2020 Rahmenprogramms für die biologische Vielfalt

Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen

Erläuterungen und Mustervertragsklauseln als Hilfestellung für Nagoya-Protokoll relevante Forschungsprojekte

Kontakt

Dr. Meike Teschke
E-Mail: meike.teschke@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2336
Tanja Zdebel
E-Mail: Tanja.Zdebel@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3105