Apparateausschuss
Der Apparateausschuss ist ein Unterausschuss des Hauptausschusses der DFG und bewertet in dieser Funktion das Ergebnis der Begutachtung von Großgeräteanträgen aus der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG sowie aus den Programmen "Forschungsgroßgeräte" und "Großgeräte der Länder" nach technischen, methodischen und grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Bei den von der DFG finanzierten Großgeräten und bei Anträgen im Programm "Forschungsgroßgeräte" gibt er Vorschläge für eine abschließende Entscheidung im Hauptausschuss der DFG ab. Bei Anträgen im Programm "Großgeräte der Länder" erstellt er abschließende Empfehlungen zu Gerätebeschaffungen für die Länder und Hochschulen. Er erarbeitet Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausstattung und dem Betrieb von wissenschaftlichen Geräten.
Der Ausschuss besteht zur Zeit aus 13 Mitgliedern, die für jeweils drei Jahre (einmalige Wiederwahl ist möglich) vom Hauptausschuss der DFG gewählt werden.