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Informationen für Wahlstellen

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Wahlstellen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl vor Ort nach § 9 der Wahlordnung selbst verantwortlich. Denn nur an diesen wissenschaftlichen Einrichtungen besteht der direkte Kontakt zu den dort tätigen wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der nötig ist, um insbesondere folgende Aufgaben zu erledigen: Erfassung der vor Ort wahlberechtigten Personen, Ausgabe der Online-Wahlunterlagen an Wahlberechtigte, Werbung für die Teilnahme an der Wahl. Zu den Aufgaben der Wahlstellen gehört auch die Benennung Einzelwählender.

 

Detaillierte Informationen zu all diesen Aufgaben finden Sie unter:

Wichtige Termine für Wahlstellen

  • Infoveranstaltung für Personal, das an wissenschaftlichen Einrichtungen mit der Durchführung der Wahl vor Ort betraut ist (Wahlstelle): 02. November 2010
  • Angabe der geschätzten Anzahl wahlberechtigter Personen pro Wahlstelle bis 30.06.2011
  • Versand der Wahlplakate an die Wahlstellen durch die DFG: August 2011
  • Versand der Wahlunterlagen an die Wahlstellen durch die DFG: 28.09.2011
  • Ausgabe der Wahlunterlagen an Wahlberechtigte vor Ort durch die Wahlstellen: Oktober/November 2011
  • Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem: Mo. 07. November 2011, 14.00 Uhr bis Mo. 05. Dezember 2011, 14.00 Uhr
  • Übersendung des Wahlprotokolls der Wahlstellen an die DFG: bis spätestens 12.12.2011

Informationsmaterialien für Wahlstellen:

Wahlstellen sollten möglichst in ihrem eigenen Intranet auf die Wahl hinweisen und die Kontaktinformationen der Wahlstelle vor Ort bereitstellen. Für sonstige Informationen über Wahlen und Wahlablauf sollte auf das Wahlportal der DFG (über das Kurzlink www.dfg.de/fk-wahl2011 erreichbar) verwiesen werden. Zu diesem Zweck steht auch das nachfolgend bereitgestellte Banner bereit.

Zudem versendet 2011 die DFG-Geschäftsstelle Plakate zur Wahlwerbung vor Ort und E-Mail-Entwürfe zur Information über die Fachkollegienwahl an die Wahlstellen.

Ansprechpersonen der DFG für Wahlstellen

Zusatzinformationen


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Stimmabgabe im Online-Wahlsystem Bekanntgabe Wahlergebnis Ausgabe von Wahlunterlagen Erfassung Wahlberechtigter Einrichtung von Wahlstellen Aufstellung Kandidatenliste Festlegung der Fächerstruktur Recht zum Vorschlag Kandidierender

Die Arbeit der Fachkollegien

Die Hauptaufgabe der Mitglieder der Fachkollegien ist es, in ihren jeweiligen Fächern die Förderanträge wissenschaftlich zu bewerten und so an alle Anträge eines Fachs „die gleiche Messlatte“ anzulegen. Die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten formulieren eine abschließende Entscheidungsempfehlung, die dann zusammen mit den Anträgen den zuständigen Entscheidungsgremien der DFG vorgelegt wird. – Foto: Sitzung des Fachkollegiums Geowissenschaften am 28.01.2011 in Berlin.
© DFG / Fotograf Peter Himsel

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© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 28.06.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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