Bereichsnavigation

Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Kandidierenden)

Bild vergrößern

 

Die Wahl lebt von der Teilnahme der Wissenschaft. Die Vorschläge von Kandidierenden sind dabei zentral.

Wer ist vorschlagsberechtigt?

Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem Begriff „Recht zum Vorschlag Kandidierender“ auf der Zeitschiene. Vorschlagsberechtigte wurden von der DFG im Oktober 2010 individuell angeschrieben und um Vorschläge für eine Kandidatur von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gebeten.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen Kandidierende erfüllen, damit sie vorgeschlagen werden können?

Diese Voraussetzungen regelt § 4 der Wahlordnung. Erläuterungen hierzu finden Sie unter:

Weiterhin mussten die Vorschlagenden zusammen mit dem Vorschlag von Kandidatinnen und Kandidaten von diesen persönlich unterschriebene Einverständniserklärungen vorlegen.

Wie entsteht aus Ihren Vorschlägen die Liste der Kandidierenden?

Näheres zum Verfahren der Aufstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten durch den Senat der DFG erfahren Sie über die Zeitschiene unter „Aufstellung Kandidierendenliste“.

Wichtige Termine für Vorschlagsberechtigte

  • Versand der Aufforderungsschreiben der DFG an Vorschlagsberechtigte zum Vorschlag von Kandidierenden: Oktober 2010
  • Ende der Frist zur Einreichung von Vorschlägen bei der DFG: 30.12.2010
  • Aufstellung der Kandidierendenliste durch den Senat der DFG: 05. Juli 2011 (die Kandidierendenliste wurde kurz danach auf diesem Wahlportal veröffentlicht, Sie finden diese nachfolgend unter "Informationsmaterial für Vorschlagsberechtigte")
  • Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem: Mo. 07. November 2011, 14.00 Uhr bis Mo. 05. Dezember 2011, 14.00 Uhr
  • Kurzfristig nach Ende der Wahlfrist: Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf dem Wahlportal der DFG

Informationsmaterial für Vorschlagsberechtigte

Information zur Inkompatibilität der Mitgliedschaft in einem Fachkollegium mit anderen Ämtern

Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses der DFG, Mitglieder der von diesem eingesetzten Bewilligungsausschüsse, sowie Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten der DFG dürfen nach § 5 WahlO während der Ausübung ihres Amtes nicht Mitglieder von Fachkollegien sein. Dies gilt entsprechend für die Beauftragten der DFG an Nicht-Mitgliedshochschulen. Bitte beachten Sie, dass sich die im November 2011 neu zu wählenden Fachkollegien erst in den ersten Monaten des Jahres 2012 konstituieren. Eine Inkompatibilität der genannten Ämter wird daher auch erst ab diesem Zeitpunkt relevant mit der Folge, sich für eines der Ämter entscheiden zu müssen. Bei der Zusammensetzung der genannten Gremien bzw. bei den Amtsinhaberschaften werden sich bei einzelnen Personen bis zu diesem Zeitpunkt noch Änderungen ergeben (z.B. wegen des Ablaufes von Amtszeiten etc.). Die derzeitigen Mitglieder der genannten Gremien, die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sowie die Beauftragten finden Sie über folgende Links:

Zusatzinformationen


dfg_fk-logo_blau_205px
Stimmabgabe im Online-Wahlsystem Bekanntgabe Wahlergebnis Ausgabe von Wahlunterlagen Erfassung Wahlberechtigter Einrichtung von Wahlstellen Aufstellung Kandidatenliste Festlegung der Fächerstruktur Recht zum Vorschlag Kandidierender

Die Arbeit der Fachkollegien

Die Hauptaufgabe der Mitglieder der Fachkollegien ist es, in ihren jeweiligen Fächern die Förderanträge wissenschaftlich zu bewerten und so an alle Anträge eines Fachs „die gleiche Messlatte“ anzulegen. Die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten formulieren eine abschließende Entscheidungsempfehlung, die dann zusammen mit den Anträgen den zuständigen Entscheidungsgremien der DFG vorgelegt wird. – Foto: Sitzung des Fachkollegiums Geowissenschaften am 28.01.2011 in Berlin.
© DFG / Fotograf Peter Himsel

Bild herunterladen (jpg)



© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 07.07.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

Textvergrößerung und Kontrastanpassung