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Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)

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Rund 97 Prozent der Wahlberechtigten bei Fachkollegienwahlen sind an Wahlstellen tätig und müssen nicht gesondert für das Wahlrecht vorgeschlagen werden.  Den wenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nicht an Wahlstellen tätig sind, muss das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verliehen werden (Einzelwählende). Für diese Einzelwählenden nimmt die DFG die Aufgaben einer Wahlstelle wahr und stellt rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung. Näheres hierzu finden Sie auf der Zeitschiene unter „Einrichtung von Wahlstellen“, „Erfassung Wahlberechtigter“ und „Ausgabe von Wahlunterlagen“.

Wer ist berechtigt, Einzelwählende vorzuschlagen?

Das Vorschlagsrecht für Einzelwählende (Wahlrecht ad personam) regelt § 2 Nr. 3 der Wahlordnung. Vorschläge für Einzelwählende können insbesondere Mitglieder der DFG und Wahlstellen machen. Zusätzlich kann das Recht zum Vorschlag Einzelwählender aber auch anderen wissenschaftlichen Einrichtungen verliehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese einen entsprechenden Antrag bei der DFG stellen. Listen der Wahlstellen sowie der sonstigen für das Vorschlagen von Einzelwählenden vorschlagsberechtigten Einrichtungen bei der Fachkollegienwahl 2011 finden Sie am Ende dieser Seite.

Wie und bis wann sind Vorschläge für Einzelwählende von Vorschlagsberechtigten bei der DFG einzureichen?

Vorschläge sind von Vorschlagsberechtigten entsprechend dem an Ende dieser Seite zur Verfügung gestellten Infoblatt "Vorschlagen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam für die Fachkollegienwahl 2011" bis zum 30.06.2011 bei der DFG einzureichen. Für die Erstellung der jeweiligen Liste mit den Daten der vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist die ebenfalls am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellte Tabelle zu verwenden, damit der DFG alle notwendigen Informationen zum Versand der Wahlunterlagen bei Zuerkennung des aktiven Wahlrechts ad personam vorliegen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfüllen, damit sie als Einzelwählende vorgeschlagen werden können?

Diese Voraussetzungen regelt § 2 der Wahlordnung. Erläuterungen hierzu finden Sie unter:

Neben diesen persönlichen Voraussetzungen dürfen für das aktive Wahlrecht ad personam vorgeschlagene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht an Wahlstellen oder diesen zugehörigen Uniklinika wissenschaftlich forschend tätig sein, um eine Doppelwahl zu vermeiden. Ob eine wissenschaftliche Einrichtung Wahlstelle ist, kann in der am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellten Liste nachgesehen werden.

Wichtige Termine für Vorschlagsberechtigte (und wissenschaftliche Einrichtungen, die dieses Recht beantragen möchten)

  • Versand der Schreiben der DFG an Mitgliedseinrichtungen mit der Bitte um Einrichtung von Wahlstellen: Oktober 2010

  • Ende der Frist zur Beantragung des Rechts zum Vorschlag Einzelwählender durch wissenschaftliche Einrichtungen die weder Mitglieder noch Wahlstellen sind: 15.02.2011

  • Entscheidung des Senats der DFG über die Verleihung des Rechts zum Vorschlag Einzelwählender an wissenschaftliche Einrichtungen: 14.04.2011

  • Ende der Frist zur Einreichung der Vorschläge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Einzelwählende bei der DFG: 30.06.2011

  • Entscheidung über die Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam an vorgeschlagene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Einzelwählende): voraussichtlich Ende August 2011

Informationsmaterial für Vorschlagsberechtigte

Ansprechpersonen bei der DFG

Zusatzinformationen


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Die Arbeit der Fachkollegien

Die Hauptaufgabe der Mitglieder der Fachkollegien ist es, in ihren jeweiligen Fächern die Förderanträge wissenschaftlich zu bewerten und so an alle Anträge eines Fachs „die gleiche Messlatte“ anzulegen. Die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten formulieren eine abschließende Entscheidungsempfehlung, die dann zusammen mit den Anträgen den zuständigen Entscheidungsgremien der DFG vorgelegt wird. – Foto: Sitzung des Fachkollegiums Geowissenschaften am 28.01.2011 in Berlin.
© DFG / Fotograf Peter Himsel

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