Fachkollegienwahl 2011 (Wahl für die Amtsperiode 2012-2015)
Ihre Stimme für die Wissenschaft
Die Frist zur Online-Stimmabgabe ist beendet. Sie dauerte vom 7.11.2011, 14 Uhr bis 5.12.2011, 14 Uhr.
Das endgültige Ergebnis der Fachkollegienwahl 2011 wurde nach § 9 Nr. 9 Satz 3 der Wahlordnung durch Mitteilung an den Senat der DFG am 08.02.2012 festgestellt. Dieses endgültige Wahlergebnis ist seit 09. Februar 2012 auf dieser Seite veröffentlicht und ersetzt das am 8. Dezember 2011 veröffentlichte vorläufige Wahlergebnis.
Auch diese zweite Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien für die Amtsperiode 2012 bis 2015 machte die Stimmabgabe mit einem üblichen Internetzugang ohne Installation einer Spezialsoftware weltweit möglich. Seit Mitte 2010 informiert die DFG an dieser Stelle umfassend über alle Schritte der Fachkollegienwahl. Der jeweils aktuelle Schritt der Wahlorganisation ist in der nebenstehenden klickbaren Zeitschiene markiert.
Ungefähr 100.000 wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im deutschen Wissenschaftssystem können alle vier Jahre die Fachkollegien der DFG in einer Online-Abstimmung wählen. Hier erfahren Sie unter anderem, ob Sie wahlberechtigt sind und warum Ihre Wahl so wichtig ist.
Kandidierende für die Fachkollegienwahl 2011 müssen von Vorschlagsberechtigten für ein bestimmtes Fach vorgeschlagen werden. Auf der Basis dieser Vorschläge erstellt der Senat der DFG die Liste der Kandidierenden für die Fachkollegienwahl 2011. Alles, was Sie als Kandidatin oder Kandidat wissen müssen.
Wahlstellen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl vor Ort nach § 9 der Wahlordnung selbst verantwortlich. Denn nur an diesen wissenschaftlichen Einrichtungen besteht der direkte Kontakt zu den dort tätigen wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Wahlstellen sind daher zentrale Schaltstellen der Wahlen: Alle relevanten Informationen auf einen Blick.
Die Wahl lebt von der Teilnahme der Wissenschaft. Die Vorschläge von Kandidierenden sind dabei zentral. Hier erfahren Sie, wer vorschlagsberechtigt ist, welche Voraussetzungen Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen müssen und wie die Liste der Kandidierenden entsteht.
Rund 97 Prozent der Wahlberechtigten bei Fachkollegienwahlen sind an Wahlstellen tätig und erhalten über diese alle relevanten Informationen und Unterlagen. Den wenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nicht an Wahlstellen tätig sind, muss das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verliehen werden. Wer ein sogenannter Einzelwählender ist, und wer Einzelwählende vorschlagen darf, erfahren Sie hier.




