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Amtsperiode 2012 - 2015

Nach § 8 der Satzung der DFG liegt die wissenschaftliche Bewertung aller Anträge auf Förderung von Forschungsvorhaben in der Verantwortung der gewählten Mitglieder der Fachkollegien. Sie werden nach § 9 der Satzung alle vier Jahre auf der Basis der vom Senat der DFG verabschiedeten Wahlordnung gewählt. Den konkreten Rahmen für die Arbeit der Fachkollegien setzt die vom Senat der DFG beschlossene Rahmengeschäftsordnung, auf deren Basis sich die 48 Fachkollegien für ihre jeweilige Amtsperiode eine eigene Geschäftsordnung geben und eine Sprecherin oder einen Sprecher, sowie deren Stellvertretung wählen. Einen kurzen Überblick über die Arbeit der Fachkollegien bietet die nebenstehende Bildstrecke.

Mitglieder und Fächerstruktur der Fachkollegien Amtsperiode 2012-2015

Die Mitglieder der Fachkollegien sind entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit jeweils einem Fach zugeordnet. Mehrere miteinander wissenschaftlich verzahnte Fächer bilden ein Fachkollegium. Die Struktur der Fächer und Fachkollegien wird vom Senat der DFG alle vier Jahre im Rahmen der Vorbereitung jeder Wahl der Mitglieder der Fachkollegien überprüft und - sofern erforderlich - neu festgelegt. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter gewählt. Im Übrigen ist die Anzahl der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter je Fach insbesondere davon abhängig, wie viele Förderanträge in diesem Fachgebiet zu begutachten und zu bewerten sind.

Die gewählten neuen Mitglieder der Fachkollegien Amtsperiode 2012-2015 haben Mitte Februar ihre Berufungsschreiben erhalten. Die 48 neuen Fachkollegien konstituieren sich in Sitzungen im Zeitraum von März bis Mai 2012.

In der Fachkollegienwahl 2011 konnten mehr als 110.000 Wahlberechtigte ihre „sechs Stimmen“ für die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten der Amtsperiode 2012-2015 abgeben. Mit ihren konstituierenden Sitzungen im Frühjahr 2012 nehmen die neugewählten Fachkollegien ihre Arbeit auf.

Zusatzinformationen

Die Arbeit der Fachkollegien

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Die Hauptaufgabe der Mitglieder der Fachkollegien ist es, in ihren jeweiligen Fächern die Förderanträge wissenschaftlich zu bewerten und so an alle Anträge eines Fachs „die gleiche Messlatte“ anzulegen. Die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten formulieren eine abschließende Entscheidungsempfehlung, die dann zusammen mit den Anträgen den zuständigen Entscheidungsgremien der DFG vorgelegt wird. – Foto: Sitzung des Fachkollegiums "Mikrobiologie, Virologie und Immunologie" am 18.02.2013 in Bonn.
© DFG / Fotograf Eric Lichetnscheidt

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© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 06.06.2012Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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