Fachkollegium "Grundlagen der Biologie und Medizin"
Begutachtungsverfahren
Mit seiner konstituierenden Sitzung im Mai 2008 hat das im Herbst 2007 neu gewählte Fachkollegium 201 „Grundlagen der Biologie und Medizin“ seine Arbeit aufgenommen.
Auf Basis der vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedeten Rahmengeschäftsordnung können verschiedene Fachkollegien zwischen verschiedenen Arbeitsweisen wählen und haben damit die Möglichkeit, die Begutachtung und Bewertung von Anträgen entsprechend ihrer jeweiligen Fachkultur zu gestalten.
Aufgrund der seit Sommer 2000 bzw. 2002 gemachten positiven Erfahrung mit einem Panelverfahren („Study Section“) bei der Bewertung von Einzelanträgen, haben die für die Jahre 2008 bis 2011 gewählten Kollegiatinnen und Kollegiaten des Fachkollegiums 201 beschlossen, dieses Verfahren beizubehalten.
Um eine effiziente, fachlich angemessene Panelarbeit zu gewährleisten, hat sich das Fachkollegium 201 bei seiner Konstitution in zwei Sektionen aufgegliedert. In diesen beiden Sektionen arbeiten die gewählten Kollegiatinnen und Kollegiaten der folgenden Fächer zusammen:
Sektion 1:
Biochemie, Biophysik, Strukturbiologie, Bioinformatik und Theoretische Biologie
Sektion 2:
Zellbiologie (inkl. Molekularbiologie), Allgemeine Genetik, Entwicklungsbiologie, Anatomie
Bei dem gewählten Panelverfahren werden die einzelnen Anträge zunächst im schriftlichen Verfahren durch fachlich nahestehende, von Vertretern und Vertreterinnen der Geschäftsstelle ausgewählte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begutachtet. Anschließend erfolgt im Rahmen von Panelsitzungen eine vergleichende Diskussion der vorbegutachteten Anträge durch die Mitglieder der zuständigen Sektion. Hierbei werden alle Anträge auf der Basis der eingeholten Gutachten wissenschaftlich bewertet und die angemessene Gutachterauswahl sichergestellt. Das Fachkollegium legt fest, ob und in welchem Umfang dem Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Förderung des Antrages empfohlen werden soll. Die Entscheidung über die Förderung wird vom Hauptausschuss getroffen.
In den Sitzungen der Sektionen des Fachkollegiums 201 werden nach der Diskussion und Bewertung der Anträge diese gemäß ihrer wissenschaftlichen Qualität gereiht. Die Anwendung transparenter wissenschaftlicher Kriterien in den Diskussionen der Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten, die zur entsprechenden Reihung der Anträge führt, ermöglicht ein hohes Maß an Objektivität und die Übertragbarkeit der Bewertungsmaßstäbe bei der Beurteilung aller Anträge. Darüber hinaus machen es begrenzte finanzielle Mittel notwendig, die eingereichten Anträge gemäß ihrer wissenschaftlichen Qualität zu priorisieren und eine Fördergrenze festzulegen.
Die eingeholten Gutachten und das Votum des Fachkollegiums werden Ihnen nach der Entscheidung durch den Hauptausschuss mitgeteilt. Auch hier steht die Geschäftsstelle für Rückfragen zur Verfügung. Beide Sektionen des Fachkollegiums 201 "Grundlagen der Biologie und Medizin" tagen viermal im Jahr. Pro Sitzung werden jeweils 50-70 Anträge diskutiert. Im Rahmen der Sektionssitzungen finden auch persönliche Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern um eine Emmy Noether-Nachwuchsgruppe oder ein Heisenberg-Stipendium bzw. eine Heisenberg-Professur statt. Die Einladung zu diesen Auswahlgesprächen erfolgt in der Regel kurzfristig, der mögliche Termin wird jedoch bei Bestätigung des Antrageingangs von der Geschäftsstelle mitgeteilt.
Weiterhin werden die Konzepte für Einrichtung von Graduiertenkollegs und Forschergruppen aus den o.g. Fächern in den zuständigen Sektionen bewertet und ggf. zur Stellung eines Vollantrages aufgefordert.
Hinweise zur Antragstellung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst in englischer Sprache ein. Sie erleichtern uns damit die Auswahl fachlich nahestehender Gutachterinnen und Gutachter. Lediglich Thema, Zusammenfassung sowie Begründung der beantragten Mittel benötigen wir zusätzlich in deutsch.
Nicht alle Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten werden Gelegenheit haben, Ihren Antrag im Detail zu lesen. Zur Information aller Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten benötigen wir daher zusätzlich eine einseitige Projektbeschreibung (DIN A4) in einfacher Ausfertigung. Bitte ordnen Sie Ihr Projekt kurz in den Stand der Forschung ein, benennen Sie die spezifischen Ziele, die Sie erreichen möchten, und legen Sie dar, wie Sie zu diesen Zielen gelangen möchten (methodische Umsetzung).
Fügen Sie jedem Antrag, auch Fortsetzungsanträgen, einen aktuellen Lebenslauf sowie Ihre Publikationsliste bei. Zu Publikationsverzeichnissen beachten Sie bitte die Punkte I./8 und II./2.2 des Leitfadens für die Antragstellung (Merkblatt 1.02). Besonders relevante Publikationen oder eingereichte Manuskripte können Sie dem Antrag auch beifügen.
Sollten Sie Förderung für weitere Projekte, entweder durch die DFG oder auch durch andere Förderinstitutionen erhalten, grenzen Sie das vorgelegte Projekt bitte inhaltlich von diesen ab. Dies kann zum Beispiel durch Beilegen der Zusammenfassung oder durch Nennung der jeweiligen spezifischen Ziele geschehen. Bitte machen Sie auch Angaben zur gesamten Zusammensetzung Ihrer Arbeitsgruppe. Welche der genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an dem beantragten Projekt mitarbeiten?
Die Gliederung der Anträge richtet sich nach dem jeweils gültigen Merkblatt der DFG:
-> Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung
Termine / Bearbeitungszeiten
Die Sektionen treten ca. alle drei Monate zusammen, um die vorliegenden Anträge zu diskutieren. Sie können Ihren Antrag natürlich weiterhin jederzeit bei der DFG einreichen; er wird in der nächst möglichen Sitzung der jeweiligen Sektion diskutiert werden. Um aber eine möglichst zeitnahe Entscheidung zu erreichen, sollte Ihr vollständiger Antrag spätestens zu folgenden Terminen vorliegen.
Sektion 1: Biochemie, Biophysik, Strukturbiologie, Bioinformatik und Theoretische Biologie
Für Anträge auf Sachbeihilfen sowie Anträge im Emmy Noether-Programm und Heisenberg-Programm:
- 20. Dezember 2011
- 16. März 2012
- 22. Juni 2012
- 21. September 2012
Für Anträge auf Forschungsstipendien:
- 20. Januar 2012
- 13. April 2012
- 13. Juli 2012
- 19. Oktober 2012
Sektion 2: Zellbiologie (inkl. Molekularbiologie), Allgemeine Genetik, Entwicklungsbiologie, Anatomie
Für Anträge auf Sachbeihilfen sowie Anträge im Emmy Noether-Programm und Heisenberg-Programm:
- 13. Dezember 2010
- 15. März 2011
- 15. Juni 2011
- 13. September 2011
- 13. Dezember 2011
Für Anträge auf Forschungsstipendien:
- 14. März 2011
- 17. Mai 2011
- 02. August 2011
- 15. November 2011
- 14. März 2012
Folgetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung. Liegt Ihr Antrag bis zu dem genannten Zeitpunkt in vollständiger Form vor und ergeben sich im Verlauf der Begutachtung keine Rückfragen an Sie oder andere Schwierigkeiten, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 6 Monaten bis zur Entscheidung rechnen.