Für Sie gelesen: “Clear Rules for Research Security and Researcher Responsibility” und “Readout of National Security Presidential Memorandum 33 Community Forum”

(24.08.21) Die Balance von Sicherheitsinteressen der USA und internationalen Wissenschaftsbeziehungen ist zuletzt am 14. Januar durch das National Security Presidential Memorandum (NSPM-33) der Trump-Administration austariert und von der Regierung Biden/Harris so übernommen worden. Das NSPM-33 entspricht auf der einen Seite einem weitgehenden und überparteilich getragenen Konsens, die Sicherheits-
interessen des US-amerikanischen „Research Enterprise“ vor allem im Hinblick auf China stärker in den Vordergrund rücken zu müssen, auf der anderen mehrten sich in den vergangenen Monaten die Stimmen, die vor einer irrationalen Abschottung oder gar einer Hexenjagd warnten.

Das White House Office of Science and Technology Policy (OSTP) hat am 10. August einen Prozess zur Feinjustierung der Balance angestoßen, den es am 8. November abgeschlossen haben möchte und bei dem es nicht um eine Neufassung des NSPM-33, sondern um Ausführungsbestimmungen für das Memorandum gehen wird, die bei seiner Abfassung in der Eile der Zeit nicht hätten präzise genug gefasst werden können. Dabei sind Wissenschafts- und Förderorganisationen zur Mitarbeit eingeladen. Es heißt in der Erklärung von OSTP-Direktor Eric Lander: „Over the next 90 days, OSTP will develop clear and effective implementation guidance for NSPM-33, working in close partnership with the National Security Council staff, fellow Cabinet agencies, and other federal agencies through the National Science and Technology Council. (...) We want to hear and incorporate the best ideas – especially ideas from those whose day-to-day work these policies affect. To send us your ideas on NSPM-33 implementation,
email .”

Die Präzisierung des NSPM-33 solle sich dabei an drei Maximen orientieren:

  1. Die Offenheit des wissenschaftlichen Austauschs muss als Grundlage der herausragenden Qualität US-amerikanischer Forschung erhalten bleiben. Dazu heißt es: „This openness matters a great deal – and there’s strong bipartisan support for it. It means ideas are better – because they have to compete in an open, global marketplace, where new concepts are critiqued and debated on their merits. It means we have the best people – because we welcome and are a magnet for outstanding scientific talent from around the world. And it ensures scientific progress moves forward rapidly — because every new breakthrough builds on those that came
    before it.”
  2. Die Ausführungsbestimmungen müssen transparent und nachvollziehbar sein und rechtstaatlichen Prinzipien folgen. Zur Offenlegung möglicher Interessenskonflikte schlägt Lander vor, „to enable researchers to provide disclosures and declarations through a simple, modular, uniform system that functions like an electronic CV, containing information about a scientist’s degrees, positions, affiliations, and funding sources, updated on a regular basis, that can be used for any federal grant.” Zweitrangig sei die Bezeichnung des gemeinsam verfolgten Ziels als „research security“, „research responsibilities“ oder „research integrity“.
  3. Die Praxis des NSPM-33 dürfe nicht zu Xenophobie oder zu Vorurteilen führen. Es wäre zum Beispiel unsinnig, darauf zu bestehen, dass US-amerikanische Forschende Ehrendoktorwürden chinesischer Hochschulen zurückgeben oder ablehnen müssten. Es heißt: „It should never be acceptable to target scientists for investigation based on their race or ethnicity. In protecting our nation, we must uphold its
    fundamental values.”

Für den 11. August hatte das OSTP etwa 20 Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu einer zweistündigen Exegese-Sitzung des NSPM-33 eingeladen und am darauf folgenden Tag dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die von Lander geleitete Diskussionsrunde habe danach drei Bereiche identifiziert, in die sich die Ausführungsbestimmungen gliedern sollen, nämlich „1) disclosure policy, 2) oversight and enforcement und 3) research
security programs“.

Punkt 3 ist insofern bemerkenswert konkret, als er von allen Institutionen, die pro Jahr mehr als $50 Mio. an Forschungsmitteln aus dem Bundeshaushalt beziehen, die Einrichtung eines Programms zur Gewährleistung von Research Security verlangt, was aller Voraussicht nach die ohnehin schon hohen Kosten der Zuwendungsempfänger für Compliance noch einmal erhöhen wird.