Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der University Grants Commission (UGC)
Anlässlich des Indienbesuchs von DFG-Präsident Professor Dr.-Ing. Matthias Kleiner am 4. November 2010 wurde zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der indischen University Grants Commission (UGC) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist eine intensive Forschungszusammenarbeit zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Indien und Deutschland.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gruppen in Indien und Deutschland, die eine strukturierte langfristige Partnerschaft im Rahmen einer "International Research Training Group (IRTG)" (Internationales Graduiertenkolleg) begründen wollen. Innerhalb dieser Graduiertenkollegs kann eine gemeinsame Ausbildung von Doktoranden in beiden Ländern durchgeführt werden.
Die UGC, eine unabhängige Organisation des Ministeriums für Human Ressource Development (MHRD) ist als einzige Einrichtung des Landes mit dem Mandat ausgestattet, Drittmittelförderung für höhere Bildungseinrichtungen bereit zu stellen. Die UGC ist daher zum jetzigen Zeitpunkt der ideale Partner für die Verbesserung der deutsch-indischen Zusammenarbeit in der Grundlagenforschung in allen Bereichen der Wissenschaft, einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Umfang der Zusammenarbeit
Die indischen und deutschen Partner haben ab sofort die Möglichkeit, gemeinsame Doktorandenausbildungen zwischen einer Gruppe an einer deutschen Hochschule und einer Partnergruppe im Ausland zu entwickeln und Förderungen zu beantragen. Die Forschungs- und Studienprogramme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktoranden in den beteiligten Gruppen ist ein etwa sechsmonatiger Auslandsaufenthalt bei dem jeweiligen Partner vorgesehen.
Im Prinzip ist jeder Wissenschaftsbereich (unter besonderer Beachtung des Aspekts „Interdisziplinarität“ innerhalb des Forschungsthemas) förderfähig. Bevor ein solcher Antrag bei UGC und DFG eingereicht werden kann, sollte er zwischen den beteiligten Instituten gründlich abgestimmt worden sein.
Einreichung von Anträgen
Die Anträge werden von der UGC und der DFG gesondert entgegen genommen. Beide arbeiten aber mit gegenseitigem Einverständnis.
Initiativen für die Einrichtung eines Graduiertenkollegs werden zunächst bei der DFG vorgelegt und von ihr im spezifischen Verfahren beraten. Dafür gelten die einschlägigen „DFG-Merkblätter“. Die DFG kann vorbereitende Workshops finanzieren. Diese müssen bei der Abteilung für Graduiertenkollegs in der Geschäftsstelle Bonn beantragt werden (keine Antragsfristen). Nach einer positiven Bewertung der Initiative werden die Antragsteller aufgefordert, einen Vollantrag sowohl bei der DFG als auch bei der UGC einzureichen.
Über den Vollantrag wird auf Grundlage einer gemeinsamen Begutachtung entschieden, die in der Regel an einer der Partnereinrichtungen von DFG und UGC organisiert wird.