Tierexperimentelle Forschung und Tierschutz: aktueller Stand und Entwicklungen

Tierversuche sind eine wesentliche Vorraussetzung für den Fortschritt in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung und bilden damit die Basis für die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien zum Wohle von Mensch und Tier. Aufgrund des Spannungsfelds zwischen Tierschutz auf der einen Seite und der Notwendigkeit von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung auf der anderen Seite, bedarf die Genehmigung von Tierversuchen einer ethischen Prüfung in der die Belastung der Tiere gegen den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn abgewogen wird.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind aufgefordert, dem Tierschutz in der Forschung Rechnung zu tragen, indem sie Methoden kontinuierlich weiterentwickeln, um Tierversuche zu ersetzen, um die Tierzahlen zu verringern oder um die Versuchsbedingungen für das Tier weniger belastend zu gestalten (3R-Prinzip). Die DFG vergibt alle zwei Jahre den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszuzeichnen, die sich in besonderem Maße um den Tierschutz in der Forschung verdient gemacht haben. Die Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG verfolgt die aktuellen Entwicklungen in diesem Themenspektrum und berät die Wissenschaft, sowie Parlamente und Behörden. Durch Informationen und Öffentlichkeitsarbeit soll die Akzeptanz für Tierversuche verbessert werden, indem zum einen die Notwendigkeit von Tierversuchen erläutert und zum anderen auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren in der Forschung hingewiesen wird.

Notwendigkeit von Tierversuchen

Der Fortschritt in den Lebenswissenschaften wäre ohne den Einsatz von Tierversuchen nicht denkbar. Viele Erfolge beim Verständnis von Sinnesorganen, des Nerven-, Hormon- und Immunsystems, bei der Entwicklung von medizinischen Therapien und Arzneimitteln, beruhen auf Erkenntnissen, die durch Tierexperimente gewonnen wurden. Auch in Zukunft werden Tierversuche bei der Aufklärung von einzelnen Genfunktionen, aber auch bei der Aufklärung und Therapieentwicklung komplexer systemischer Krankheiten zum Wohle des Menschen und des Tieres eine wichtige Rolle spielen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Abwägung

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz aufgenommen worden. Die tierexperimentelle Forschung steht damit im Spannungsfeld zwischen der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Forschungsfreiheit und dem Tierschutz. Das deutsche Tierschutzgesetz trägt diesem Dilemma Rechnung. So bedürfen Tierversuche einer Genehmigung, die erst erteilt wird, wenn eine ethische Abwägung zwischen dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und der Belastung des Tieres im Versuch stattgefunden hat. Dabei muss der Tierversuch für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn unerlässlich sein und der Erkenntnisgewinn kann nicht durch den Einsatz alternativer Methoden erreicht werden. Eine wichtige Rolle bei der Prüfung spielt dabei das 3R-Prinzip (Reduction, Replacement, Refinement). Hier wird hinterfragt, ob für ein geplantes Forschungsprojekt alternative Methoden existieren, die den Tierversuch ersetzen könnten, ob die Anzahl von Tieren reduziert werden kann, oder ob die experimentelle Herangehensweise optimiert wurde, um das Leiden des Tieres im Versuch so gering wie möglich zu halten.

Der Tierschutz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das jährlich einen Tierschutzbericht und die Tierversuchszahlen veröffentlicht

Auf europäischer Ebene wird eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Versuchstieren angestrebt, um europaweit gleichwertig hohe Standards für den Umgang mit Versuchstieren zu erreichen. Dazu wird eine seit 1986 bestehende Versuchstierrichtlinie zurzeit überarbeitet.Der Tierschutz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das jährlich einen Tierschutzbericht und die Tierversuchszahlen veröffentlicht

Tierschutz in der Forschung

Für tierexperimentell arbeitende Wissenschaftler ist die Anwendung des 3R-Prinzips Bestandteil der Versuchsplanung. Die Weiterentwicklung des 3R-Prinzips trägt dabei zum Tierschutz in der Forschung bei und kann gleichzeitig auch den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn durch moderne Versuchsmethoden beschleunigen. So können zum Beispiel in Zellkulturexperimenten die molekularen Details zellulärer Vorgänge sehr zielführend analysiert werden. Die Weiterentwicklung experimenteller Techniken kann dazu beitragen, wesentlich bessere und schnellere Erkenntnisse bei weniger Tieren zu erzielen und gleichzeitig die Belastung des Tieres reduzieren. Wissenschaftlicher Fortschritt trägt im Bereich der Methodenentwicklung viel zum Tierschutz bei. Dennoch gibt es viele komplexe Fragestellungen zu physiologischen Zusammenhängen, die ohne Tierversuche nicht aufgeklärt werden können und ohne die ein Fortschritt in der biologischen und medizinischen Forschung nicht erzielt werden kann.

Neben Verbesserungen in der tierexperimentellen Herangehensweise spielt auch eine Tierhaltung auf hohem Niveau und der tiergerechte Umgang mit Versuchstieren eine wichtige Rolle und muss dem aktuellen Stand der Forschung angepasst werden. Die Gesellschaft für Versuchstierkunde ist dabei ein wichtiger Berater von Wissenschaftlern, Gesetzgebern und Öffentlichkeit

Tierexperimentelle Forschung und die DFG

Die DFG fördert im Rahmen ihrer Forschungsförderung auch Projekte, die tierexperimentelle Arbeiten mit einschließen. Die Projekte unterliegen dabei einer Prüfung durch die Gutachter und die Entscheidungsgremien der DFG, die neben der wissenschaftlichen Bedeutung des Projekts auch die angewendeten Methoden, inklusive der notwendigen Anzahl von Versuchstieren prüfen. Die Genehmigung für die Tierversuche muss allerdings bei der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde eingeholt werden.

Die DFG kann bei der Tierhaltung den projektspezifischen Mehraufwand finanzieren. Die tierexperimentell arbeitenden Einrichtungen müssen für die Grundversorgung der Tiere aufkommen:

Die Optimierung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Methoden ist  Bestandteil von Forschungsprojekten. Damit werden innerhalb von DFG-Forschungsprojekten auch Beiträge zum 3R-Prinzip gefördert. Allerdings wird dieser Aspekt bei der Antragstellung nicht explizit dargelegt.

Die DFG vergibt alle zwei Jahre den Ursula-M. Händel-Tierschutzpreis, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszeichnet, die sich in besonderem Maße um den Tierschutz in der Forschung verdient gemacht haben.

Der Senat der DFG hat eine Kommission für tierexperimentelle Forschung eingerichtet, deren Aufgabe es ist, sich mit den aktuellen Problemen und der gesellschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Entwicklung des Themas zu beschäftigen und die Politik zu beraten.

Zusatzinformationen

Tierschutz im Fokus

Mit der Verleihung des Ursula M. Händel-Tierschutzpreises durch die DFG und einer Podiumsdiskussion stand am 24. Januar 2011 das Thema tierexperimentelle Forschung im Mittelpunkt. Die rund 80 Gäste aus Politik und Wissenschaft erhielten im Berliner WissenschaftsForum einen Einblick in aktuelle DFG-geförderte Forschung und ihre ethischen Dimensionen.

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