Pressemitteilung Nr. 13: "DFG begrüßt Stammzellentscheidung des Bundestages"
Entscheidungen, Initiativen und Stellungnahmen der DFG zum Thema Stammzellforschung 1997-2008
Diese Seite gibt einen chronologischen Überblick über die Publikationen, Entscheidungen und Initiativen der DFG zur Stammzellforschung.
Stellungnahme: "DFG begrüßt Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zum Stammzellgesetz"
Statement zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Vorstellung der Stellungnahme "Stammzellforschung in Deutschland – Möglichkeiten und Perspektiven"
7. Kolloquium- und Abschlusskolloquium gemeinsam mit der Leopoldina in Dresden
6. Kolloquium des Schwerpunktprogramms "Stammzellen" zusammen mit dem Schwerpunktprogramm "Epigenetik" in Dresden
Anlässlich der Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14.06.05 in Göttingen, forderte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker nochmals Änderungen in der derzeitigen Gesetzgebung zur Arbeit mit Stammzellen.
5. Kolloquium des Schwerpunktprogramms "Stammzellen" in Potsdam
Stellungnahme zum Klonexperiment einer koreanischen Wissenschaftlergruppe
Therapeutisches Klonen hat es bislang nur in tierischen Systemen gegeben. Neu ist die Anwendung beim Menschen. In Deutschland und vielen Ländern sind diese Versuche verboten. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hält das therapeutische Klonen unverändert für einen Irrweg.
Die im Rahmen des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen: Regenerative Zellsysteme in Zell- und Gewebeersatz" geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Mitglieder des programmbegleitenden, ethischen Diskussionskreises, treffen sich zu ihrem 4. Kolloquium in Dresden.
Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen - Strafrechtliche Grundlagen und Grenzen DFG legt Rechtsgutachten vor
Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit der Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen" (Stammzellgesetz) bringt für die Wissenschaft eine Reihe von Fragen mit sich. Da die Forschung mit und an humanen embryonalen Stammzellen durch internationale Kooperationen geprägt ist, stellt sich vor allem für deutsche Wissenschaftler die Frage nach den strafrechtlichen Grenzen, die ihren Arbeiten im internationalen Rahmen durch das Stammzellgesetz gezogen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die von den Strafrechtlern Professor Dr. Hans Dahs, Bonn, und Professor Dr. Albin Eser, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg, sowie ihren Kollegen, den Privatdozenten Dr. Bernd Müssig und Dr. Hans-Georg Koch erstellt worden sind.
Stellungnahme der DFG zur Forschung mit embryonalen Stammzellen in der EU
Die Entscheidung der EU-Kommission, die Forschung an embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen zu fördern, bedarf noch der Zustimmung des EU-Ministerrats. Zudem muss das europäische Parlament eine Stellungnahme abgeben. Diese sind abzuwarten. Die DFG wird sich in ihren Förderentscheidungen strikt an die geltende Rechtslage in Deutschland halten. Dem Vorschlag der Kommission zur Finanzierung einer europäischen Stammzellbank steht die DFG positiv gegenüber, weil diese letztlich zu einer Verringerung des Embryonenverbrauchs führt. Sie hält es für notwendig, dass auch deutsche Wissenschaftler Zugang zu einer europäischen Stammzellbank erhalten.
Zu den Fragen, inwieweit das Stammzellimportgesetz die Beteiligung deutscher Wissenschaftler an internationalen Forschungskooperationen mit HES-Zellen beeinträchtigt, hat die DFG zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die von Professor Dahs und Mitarbeitern, Bonn und Professor Eser und Mitarbeitern, Freiburg, erstellten Gutsachten werden im Rahmen eines parlamentarischen Abends in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Drucklegung beider Gutachten ist in Vorbereitung.
Die Stellungnahme der DFG "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen" von 2001 wird unter dem Titel "Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen" als Broschüre vorgelegt. Die Broschüre enthält ferner die Texte des Stammzellimportgesetzes (2002) und des Embryonenschutzgesetzes (1990).
Die bewilligten Fördermittel zum Antrag des Münchner Kardiologen PD Dr. Wolfgang-Michael Franz werden nach Genehmigung des geplanten Imports humaner embryonaler Stammzellen durch das Robert-Koch-Institut (Berlin) von der DFG freigegeben.
Der zuständige Ausschuss der DFG bewilligt in der 2. Förderperiode des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen: Regenerative Zellsysteme in Zell- und Gewebeersatz" 13 positiv begutachtete Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 1,8 Mio. Euro.
Die bewilligten Fördermittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro zum Antrag des Bonner Neurowissenschaftlers Professor Oliver Brüstle werden nach Genehmigung des geplanten Imports humaner embryonaler Stammzellen durch das Robert-Koch-Institut (Berlin) von der DFG freigegeben.
Die im Rahmen des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen: Regenerative Zellsysteme in Zell- und Gewebeersatz" geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Mitglieder des programmbegleitenden, ethischen Diskussionskreises, treffen sich zu ihrem 3. Kolloquium in Berlin.
Nach mündlicher Verhandlung bewilligt der Hauptausschuss der DFG den im August 2002 zurückgestellten Antrag zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen des Münchner Kardiologen PD Dr. Wolfgang-Michael Franz in Höhe von 0,15 Mio. Euro. Bis zur Vorlage der erforderlichen Genehmigung durch das Robert-Koch-Institut bleiben die Fördermittel gesperrt.
Der Bewilligungsausschuss für die Allgemeine Forschungsförderung der DFG bewilligt in einer Zwischenrunde des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen: Regenerative Zellsysteme in Zell- und Gewebeersatz" 12 positiv begutachtete Vorhaben in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Ein Antrag zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen wird zurückgestellt.
Die DFG begrüßt das neue Stammzellgesetz, das zum 01.07.2002 in Kraft tritt und wesentliche Empfehlungen der DFG-Stellungnahme "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen" vom Mai aufgreift.
Die DFG stellt eine Übersicht über von ihr geförderte Projekte mit gewebespezifischen (adulten) Stammzellen zusammen.
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft bewilligt den Antrag des Bonner Neurowissenschaftlers Professor Oliver Brüstle. Die Bewilligung wird an die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen geknüpft, die im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002 festgehalten sind. Bis zur Vorlage der erforderlichen Genehmigungen bleiben die Fördermittel daher gesperrt.
Die in der Allianz zusammengeschlossenen deutschen Wissenschaftsorganisationen sprechen sich in einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages dafür aus, die bestehende rechtliche Zulässigkeit des Imports von embryonalen Stammzellen nach Deutschland unter strengen Auflagen aufrecht zu erhalten. Mit dieser Initiative unterstützen die Spitzen der Wissenschaftsorganisationen die Position der DFG in der Frage der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen.
Im Rahmen des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen", für das der Senat der DFG im Oktober 2001 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hatte, sind bis Jahresende weitere 44 Anträge eingegangen. Zwei von diesen planen Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen.
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschließt auf Bitten des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2001 mit großer Mehrheit, die Entscheidung über den Antrag des Bonner Neurowissenschaftlers Professor Oliver Brüstle erneut zu verschieben.
Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft informiert die Mitglieder des Hauptausschusses der DFG über die an die DFG herangetragenen Bitten, die Entscheidung über den Antrag mit humanen embryonalen Stammzelllinien, die für die Hauptausschusssitzung vom 07. Dezember 2001 geplant ist, auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 31. Januar 2002 zu verschieben. Er schlägt dem Hauptausschuss vor, dieser Bitte um Verschiebung der Entscheidung zu folgen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr Wolfgang Thierse, sichert dem Präsidenten der DFG als Termin für die Debatte des Bundestages zum Thema "Stammzellforschung" den 30. Januar 2002 zu.
Der "Würzburger Kreis", der aus dem Sonderforschungsbereich (SFB) 465 "Entwicklung und Manipulation pluripotenter Zellen" hervorgegangen ist, trifft sich zur 2. Diskussionsrunde zum Thema "Ethische Fragen zur Stammzellforschung" in Würzburg.
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr Wolfgang Thierse, weist in einem Schreiben an den Präsidenten der DFG darauf hin, dass der Deutsche Bundestag in seiner Gesamtheit Gelegenheit haben müsse, sich ausführlich mit den noch ausstehenden Berichten der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik in der modernen Medizin", sowie des Nationalen Ethikrates (http://www.nationalerethikrat.de) zum Thema "Stammzellen" zu befassen. Da der Bundestag angesichts der Terroranschläge auf die USA am 11. September 2001 seine Arbeitsplanung wesentlich verschoben habe, werde es dem Parlament vor dem 07. Dezember 2001 nicht gelingen, sich mit dieser Frage zu befassen. Der Präsident des Bundestages bittet die DFG daher, den Vorrang der parlamentarischen Beratung zu achten und die Entscheidung der DFG über den Antrag zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen erst danach zu treffen. Zuvor hatten sich die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD bereits ähnlich geäußert. Der Bundestagspräsiden sagt zu, für die erforderliche Debatte des Deutschen Bundestages einen Termin Ende Januar 2002 zu erreichen.
Der Hauptausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschließt die Einrichtung von neuen Klinischen Forschergruppen, darunter zwei, die sich mit Forschung an adulten Stammzellen befassen:
"Osteogene Stammzell-Differenzierung und Therapie von Knochenverlust" (KFO 103).
Thema dieser Forschergruppe sind die Erforschung des Einsatzes von Stammzellen des Knochens als Ersatz bei Knochendefekten. Leiter der Klinischen Forschergruppe ist Professor Franz-Josef Jakob, Orthopädische Universitätsklinik, Würzburg.
"Stammzelltransplantation und Immunmodulation - molekulare Therapieansätze in der Pädiatrie" (KFO 110).
Die Klinische Forschergruppe befasst sich mit hämatopoetischen Stammzellen bei Erkrankungen im Kindesalter. Leiter der Klinischen Forschergruppe ist Professor Christoph Klein, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, Medizinische Hochschule Hannover.
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschließt, für das Schwerpunktprogramm 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" zusätzliche Mittel bereitzustellen und erneut Wissenschaftler zur Antragstellung aufzufordern. Eine Förderung weiterer Projekte zur Stammzellforschung könnte damit im Laufe des Jahres 2002 beginnen.
Im Rahmen des "Wissenschaftssommers" in Berlin treffen sich die im Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu ihrem 2. Kolloquium, an dem auch internationale Gastreferenten teilnehmen. Im Anschluß an das Kolloquium findet eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Ethische und rechtliche Aspekte der Stammzellforschung" statt.
Der Präsident der DFG steht im Internet-Chat zum Thema "Forschung mit Stammzellen" Rede und Antwort zu grundlegenden Fragen der Forschung mit embryonalen und gewebespezifischen (adulten) Stammzellen.
Stellungnahme der DFG zu Klon-Experimenten durch das US-Unternehmen ACT:
Das Klonen menschlicher Embryonen durch Zellkernübertragung in entkernte Eizellen, wie von Wissenschaftlern des US-Biotechnik-Unternehmens Advanced Cell Technology, Inc. durchgeführt, ist in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten. Die DFG lehnt diese Transaktionen, auch wenn sie nicht auf das reproduktive Klonen, sondern nur auf das therapeutische Klonen zielen, ab (siehe Empfehlungen vom 3. Mai 2001). Der DFG ging es in ihren Empfehlungen um die Herstellung embryonaler Stammzelllinien, die aus so genannten überzähligen Embryonen gewonnen wurden. An diesen können die Mechanismen der Reprogrammierung der Stammzellen erforscht und auf adulte Stammzellen übertragen werden. Damit können nach Ansicht der DFG in Zukunft auch ohne die Methodik des Klonens im Sinne des "Dolly"-Prinzips Therapien entwickelt werden, die die Abstoßungsreaktionen von Zellen und Gewebe umgehen.
Stellungnahme des DFG-Präsidenten, Prof. E.-L. Winnacker, zur Ankündigung von Severino Antinori und Panos Zavos:
Angesichts der Ankündigung des italienischen Reproduktionsmediziners, Severino Antinori und seines amerikanischen Partners, Panos Zavos, noch im Jahre 2001 mit dem Klonen von Menschen beginnen zu wollen, erklärte der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker:
"Die Ankündigungen sind unsinnig und hochgradig verwerflich. Sie entbehren zudem jeder wissenschaftlichen Grundlage. Ein Klonen von Menschen kann weder im Hinblick auf die Legitimität der Ziele noch auf die Vertretbarkeit der Mittel zulässig sein. In rechtlicher Hinsicht ist eine Klonierung beim Menschen nach deutscher Gesetzeslage auf Grund des Embryonenschutzgesetzes verboten. Schon in unserer Stellungnahme von 1997 hat die DFG internationale Vereinbarungen gegen das Klonen von Menschen gefordert und wird sich allen Bemühungen in dieser Hinsicht anschließen."
DFG sieht sich durch US-Entscheidung bestätigt:
Stellungnahme des DFG Präsidenten, Prof. E.-L. Winnacker, zur Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, die Forschung an embryonalen Stammzellen zu fördern: "Indem Präsident Bush die Forschung an embryonalen Stammzellen mit öffentlichen Mitteln gestattet, erkennt er die besondere Bedeutung für die Therapieentwicklung an. Mit seiner vorsichtigen Entscheidung zur Nutzung bereits existierender Linien sehen wir uns in unserer Vorgehensweise bestätigt, wie sie in den Empfehlungen der DFG vom 3. Mai zum Ausdruck gebracht ist. Wir setzen darauf, daß Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzelllinien unter den in der DFG empfohlenen Randbedingungen, darunter auch einer autonomen Kontrollinstanz, in Kürze auch durch die Gremien der DFG bewilligt werden können."
Der Präsident weist in seiner Rede auf der DFG-Jahresversammlung darauf hin, dass die gegenwärtige Hinwendung zur Stammzellforschung einem wissenschaftsgeschichtlichen Paradigmenwechsel gleichkomme. Dabei geht es um Erfindungen oder Entdeckungen von so grundlegender Natur, dass sie völlig neue Wissenschaftszweige generieren.
Der Hauptausschuss der DFG beschließt, die Entscheidung über den Antrag von Wissenschaftlern der Universität Bonn zu Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen zurückzustellen.
Spätestens in der Hauptausschuss-Sitzung vom 7. Dezember 2001 wird über den Antrag auf der Basis der dann geltenden Rechtslage entschieden werden.
Das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft schlägt dem Hauptausschuss vor, die Behandlung des Antrages von Wissenschaftlern der Universität Bonn von der Tagesordnung des Hauptausschusses am 3. Juli 2001 abzusetzen. Es ist der Auffassung, dass die DFG die von ihr selbst angestoßene und gewünschte intensive öffentliche Diskussion jetzt nicht durch eine konkrete Förderentscheidung beeinflussen sollte. Das Präsidium geht davon aus, dass der Hauptausschuss spätestens in seiner Dezembersitzung eine Entscheidung fällen kann.
Der Hauptausschuss der DFG beschließt, die Entscheidung über das Vorhaben, in dem eine in den USA etablierte humane Stammzell-Linie importiert und verwendet werden soll, bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses Anfang Juli zu vertagen. Da die DFG Stellungnahme zum Thema "Stammzellen" erst am Vortag verabschiedet worden ist, soll den Mitgliedern des Ausschusses Gelegenheit gegeben werden, die Entscheidung über den Antrag im Lichte der Empfehlungen der Stellungnahme zu prüfen.
Der Senat der DFG diskutiert und verabschiedet die 2. Stellungnahme unter dem Titel "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen". Die Stellungnahme wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Die im Rahmen des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen sich zu ihrem 1. Kolloquium in Meisdorf/Harz. Die Mitglieder des Programm begleitenden ,ethischen Diskussionskreises' nehmen an dem Kolloquium teil. Der letzte Abend des Kolloquiums befasst sich mit der Diskussion der ethisch-juristischen Aspekte der Stammzellforschung.
Der Hauptausschuß der DFG beschließt die Förderung der i.R. des Schwerpunktprogramm 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" positiv begutachteten Anträge. Das positiv beurteilte Vorhaben zu humanen embryonalen Stammzell-Linien wird zurückgestellt, bis die noch in der Vorbereitung befindliche 2. Stellungnahme der Senatskommission zum Thema "Stammzellen" fertiggestellt und im Senat diskutiert worden ist.
Das Ethik-Berater-Gremium des Präsidenten berät über das i.R. des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" beantragte Vorhaben, das die Verwendung der humanen embryonalen Stammzell-Linie beabsichtigt. Das Gremium gibt zu dem Vorhaben ein positives Votum ab.
Die Mitglieder des seit dem 1.7.1996 in Würzburg geförderten Sonderforschungsbereich (SFB) 465 "Entwicklung und Manipulation pluripotenter Zellen" beschließen, wie bei der letzten Begutachtung 1999 diskutiert, die Einrichtung eines 'Würzburger Kreises'. Dieser Kreis, der vom Sprecher des SFB, Professor Ulf Rapp koordiniert wird, soll sich mit der Diskussion der ethischen Fragen der Stammzellforschung befassen. Das 1. Treffen des 'Würzburger Kreises' findet am 11. November in Würzburg statt.
Der Hauptaussschuss bewilligt in der 2. Runde des Programms "Bioethik" die Förderung von 15 Vorhaben für 3 Jahre. Das für die 3jährige Förderperiode bereitgestellte Finanzvolumen beträgt 4,5 Mio.
Eine Gutachtergruppe wählt aus den im Rahmen des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" eingereichten 40 Anträgen die 17 besten aus; darunter befindet sich ein Vorhaben, das Arbeiten mit einer (noch zu importierenden) humanen embryonalen Stammzell-Linie beabsichtigt.
Die DFG schreibt das neu eingerichtete Schwerpunktprogramm 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" öffentlich aus und ruft Wissenschaftler auf, sich an dem Programm zu beteiligen.
Der Senat der DFG beschließt die Einrichtung des Schwerpunktprogramms 1109 "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen" für eine Laufzeit von 6 Jahren und reserviert für die erste Förderperiode von 2 Jahren insgesamt 5 Mio. Mark. Gleichzeitig stimmt der Senat der Einrichtung eines 'ethischen Diskussionskreises' zu, der das Programm begleiten soll.
Die Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung (Vorsitz: Vizepräsidentin Professor Bärbel Friedrich, Berlin) beschließt im Lichte jüngster Publikationen die Vorbereitung einer aktualisierten Stellungnahme zum Thema "Stammzellen". Unter der Leitung von Vizepräsident Professor Rüdiger Wolfrum, Heidelberg, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Anhörung von externen Experten die neue Stellungnahme vorbereiten wird.
Das Ethik-Berater-Gremium des Präsidenten wird berufen.
Auf Anregung der Geschäftstelle der DFG wird unter der Federführung von Frau PD Dr. Anna Wobus dem Senat der DFG ein Antrag zur Einrichtung eines Schwerpunktprogramms mit dem Thema "Embryonale und gewebespezifische Stammzellen: Regenerative Zellsysteme für Zell- und Gewebeersatz" vorgelegt.
Das Präsidium der DFG beschließt die Einrichtung eines Ethik-Berater-Gremiums, das bei ethisch möglicherweise problematischen Anträgen (wie z.B. solche mit einer geplanten Verwendung humaner embryonaler Stammzell-Linien) um Rat gefragt werden kann.
Die DFG läßt zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Imports von im Ausland etablierten, pluripotenten humanen embryonalen Stammzell-Linien ein Rechtsgutachten erstellen.
Die 1. Stellungnahme der DFG "Humane embryonale Stammzellen" wird, nach Verabschiedung durch die Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung, der Öffentlichkeit mit einer Presseerklärung vorgestellt.
Die DFG kündigt in der Stellungnahme an, am öffentlichen Meinungsbildungsprozeß zur Frage der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen beizutragen und gezielt solche Projekte zu fördern, die alternativ das Potential der gewebespezifischen adulten Stammzellen erforschen.
Das Präsidium der DFG beschließt in Absprache mit der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung, eine Arbeitsgruppe zum Thema "Humane embryonale Stammzellen" einzusetzen und diese mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zum Thema zu beauftragen (Vorsitz der Arbeitsgruppe: Vizepräsident Professor Rüdiger Wolfrum, Heidelberg)
In NATURE und SCIENCE erscheinen zwei Berichte über das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen aus frühen menschlichen Embryonen (Thomson et al., 1998) bzw. aus abortierten Feten (Gearhart , 1998)
Der Hauptausschuss der DFG bewilligt 15 positiv beurteilte Vorhaben im Programm "Bioethik", darunter auch Projekte zum Thema Stammzellforschung.
Auf Initiative des Präsidiums der DFG wird die Einrichtung des Programms "Bioethik" mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Fördervolumen von 3 Mio. Mark für die erste Förderungsperiode von 2 Jahren beschlossen.